Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Produktion und Distribution von Filmproduktionen
Oliver Ahmann Filmproduktion („O4A PRODUCTIONS“) entwickelt, produziert und vertreibt für Auftraggeber Filmproduktionen aller Art. Diese Filmproduktionen oder Zusatzleistungen, wie Animationen, Veranstaltungen, Nachbearbeitung oder Überarbeitung bestehender Produktionen und Digitalisierung, sind Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Vertragsverhältnis zwischen O4A PRODUCTIONS und dem Auftraggeber richtet sich ausschließlich nach den vorliegenden Bestimmungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Form und widerspricht ausdrücklich der auch nur ergänzenden Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Angebot
O4A PRODUCTIONS berechnet jedes Angebot individuell, erkennbar an der fünf-stelligen Angebotsnummer. Der Produktionsaufwand ist nur für das bestätigte Angebot geplant und verbindlich.
Produktion
Bei Auftragsbestätigung produziert O4A PRODUCTIONS in eigener wirtschaftlicher Verantwortung den angebotenen Film. Bis zum Produktionsende liegt die künstlerische und gestalterische Umsetzung bei O4A PRODUCTIONS. Die Produktionskosten, wenn nicht anders vereinbart, enthalten die Drehbuchentwicklung, die Produktion vor Ort und die Postproduktion im Studio. Nicht inbegriffen sind Kosten für Musik, Sprecher, Statisten, Drehorte, Requisiten und Spezial-Equipment. Produktionsende ist die Auslieferung des fertigen Films auf einer Blu-ray™ Disc, einer Video- und einer Daten-DVD. O4A PRODUCTIONS arbeitet während der Produktion eng mit dem Auftraggeber zusammen, hat aber unter Berücksichtigung der Vorgaben des Auftrags das Letztentscheidungsrecht.
Erweiterungen/Änderungen
Gewünschte Erweiterungen und/oder Änderungen, die zu einem zusätzlichen Produktionsaufwand führen, werden mit dem Standardstundensatz von O4A PRODUCTIONS zusätzlich zum im Angebot genannten Preis berechnet. Der Standardstundensatz beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 59,00 Euro je Mitarbeiter pro Stunde.
Musik
Für Musik, die in einer Filmproduktion verwendet wird, müssen gegebenenfalls Gebühren an die GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, abgeführt werden. Für diese Urheberrechte fallen zusätzliche Kosten an, die nicht im Angebot berücksichtigt sind. Die Höhe dieser Gebühren wird von der GEMA bestimmt und der Rechnung hinzugefügt. O4A PRODUCTIONS informiert den Auftraggeber, bevor die Produktion im Studio startet, über mögliche Gebühren.
Nutzungsrechte
O4A PRODUCTIONS räumt dem Auftraggeber unentgeltlich ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Film einfür den unmittelbar eigenen Bedarf des Auftraggebers zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung des Filmes oder von Ausschnitten daraus, auch in Form von Standbildern, in gedruckter Werbeform, auf Datenträgern, sowie online unter dem eigenen Internetauftritt und zur Werbung für den Auftraggeber. Bei der Nutzung durch den Kunden fügt dieser dabei an geeigneter Stelle folgenden Urheberhinweis an: „Ein O4A PRODUCTIONS Film“. Das Original-Filmmaterial verbleibt im Besitz und im Eigentum von O4A PRODUCTIONS. Sollen bei der Produktion Gegenstände abgebildet oder bestehende Werke verwendet werden, an denen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- oder entsprechende Nutzungsrechte bestehen, weist der Auftraggeber O4A PRODUCTIONS vor Vertragsabschluss von sich aus ausdrücklich darauf hin. Er garantiert und steht dafür ein, dass entgegenstehende Rechte Dritter nicht bestehen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde keine Erklärung abgibt.
Urheberrecht
Alle Produktionen von O4A PRODUCTIONS, auch Konzepte, Storyboards und Drehbücher, die für einen Auftraggeber entwickelt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Sie bleiben formell und rechtlich im Besitz von O4A PRODUCTIONS und dürfen nicht ohne Einwilligung des Produzenten, Oliver Ahmann, vervielfältigt, reproduziert oder bearbeitet werden. Eine Verletzung oder Missbrauch dieses Urheberrechts hat rechtliche Konsequenzen.
Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen müssen vom Auftraggeber gemäß der auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen bezahlt werden. Fehlen spezielle Bedingungen, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum beglichen werden.
Schlussbestimmungen
Abweichungen von den vorstehenden Regelungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der beiderseitigen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Erklärungen in Textform gelten als wirksam, sofern Eingang und Inhalt der Erklärungen gegenseitig in Textform bestätigt wurden. Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.